Erstellen von Vollmachten
Sie benötigen eine Vollmacht für die Auslandsreise eines Kindes, für die Übertragung einer Immobilie, für den Verkauf eines Fahrzeugs oder für verschiedene Behörden in Bulgarien: Es genügt, die Vollmacht in bulgarischer Sprache zu verfassen und vor einem Notar in Deutschland zu unterzeichnen. Der Inhalt der Vollmacht ist für den Notar nicht von Bedeutung – der Notar bescheinigt lediglich die Identität und Unterschrift der bevollmächtigenden Person auf dem Dokument. Das beglaubigte Dokument muss zur Apostille an das Amtsgericht geschickt werden, eventuell über den Notar, damit es in Bulgarien anerkannt wird. Die Apostille bescheinigt die Ermächtigung des Notars, der die Urkunde unterzeichnet hat.
Ich erstelle die Vollmachttexte, je nachdem, wofür man sie benötigt. Gemeinsam besprechen wir im Detail den Zweck der Vollmacht, wer bevollmächtigte werden soll und welche persönlichen Angaben erforderlich sind.
Planen Sie ausreichend Zeit für die Erstellung und Beglaubigung der Vollmacht ein. Die Abstimmung des Textes – unter Umständen mit einem Rechtsanwalt in Bulgarien – und die Vereinbarung eines Notartermins nehmen Zeit in Anspruch. Bedenken Sie, dass die Beglaubigung der Vollmacht mit Apostille beim Gericht mehr als zwei Wochen dauern kann.
Mitglied ADÜ Nord e. V.