Übersetzerin für Bulgarisch

Beglaubigung Dokumente Aachen, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Düren

Dolmetschen

Dolmetschen Deutsch-Bulgarisch vor Gericht, bei Veranstaltungen und Verhandlungen, bei Terminen in Ämtern und Behörden, beim Notar. Dolmetschen

Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen Bulgarisch-Deutsch von Urkunden, Bescheinigungen, Vollmachten, Gerichtsbeschlüssen sowie Übersetzungen von sonstigen Unterlagen, Briefen oder dem Lebenslauf.

Behörden und Gerichte

Beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die bulgarische Sprache durch das OLG Köln. Bei Anfragen von Behörden und Ämtern erstelle ich gern ein Angebot für die Übersetzung oder Dolmetschen für Bulgarisch nach geschätztem Aufwand.

Sprachtraining

Sie möchten Bulgarisch lernen oder Ihre bulgarischen Sprachkenntnisse erweitern – ich biete individuellen Sprachunterricht an, der an Ihrem Lerntempo orientiert ist.

Kontakt

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung eines Dokuments, die von einem ermächtigten Übersetzer erstellt und mit einem offiziellen Stempel und einer Unterschrift versehen wurde. Diese Übersetzung bescheinigt, dass der Inhalt des übersetzten Dokuments dem Originaldokument genau entspricht. Beglaubigte Übersetzungen werden oft von Behörden, Gerichten, Universitäten und anderen Institutionen verlangt, wenn Dokumente in einer anderen Sprache vorgelegt werden.

Welche Urkunden und Dokumente müssen für die Behörden von einem ermächtigten Übersetzer übersetzt werden?

Die Dokumente, für die eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, variieren je nach Behörde und

den jeweiligen Anforderungen. Häufig sind das:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Personenstandsurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Zeugnisse und Diplome
  • Führerscheine Vollmachten
  • Vollmachten
  • Gerichtsdokumente
  • Notarielle Urkunden
  • Geschäftsdokumente
  • Andere offizielle Dokumente

 Wer darf eine beglaubigte Übersetzung machen?

In Deutschland darf eine beglaubigte Übersetzung nur von einem staatlich anerkannten und ermächtigten Übersetzer gemacht werden. Diese Übersetzer haben eine spezielle Prüfung abgelegt und werden dann von einem Gericht vereidigt oder ermächtigt. Sie sind dann berechtigt, offizielle Übersetzungen und Dolmetscherdienste anzubieten und diese mit ihrem offiziellen Stempel und ihrer Unterschrift zu beglaubigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder, der eine Fremdsprache spricht, sich als beeidigter Dolmetscher oder ermächtigter Übersetzer bezeichnen darf. Ermächtigte Übersetzer werden in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Gerichte geführt. Wer ohne entsprechende Ermächtigung beglaubigte Übersetzungen anbietet, macht sich in Deutschland strafbar.

 Kontaktieren Sie mich, um einen kostenlosen Beratungstermin zu vereinbaren.

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